Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich.

Sämtliche Angebote und Leistungen der Marketagent.com online reSEARCH GmbH (im folgenden Marketagent genannt) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils letztgültigen Version. Abweichungen zu diesen AGB bedürfen in jedem Fall einer schriftlichen Zustimmung durch Marketagent. Die AGB der jeweiligen Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart. Die AGB können jederzeit bei Marketagent angefordert werden. Die aktuelle Fassung ist im Internet unter b2b.marketagent.com veröffentlicht.

 

2. Angebote und Auftragsbestätigung.

Grundlage für die von Marketagent zu erbringenden (Dienst)leistungen ist der vom Auftraggeber (AG) erteilte Auftrag sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen/Briefings. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet nicht zur Lieferung. Die Darstellungen auf der Homepage http://www.marketagent.com stellen kein Angebot von Marketagent dar. Marketagent unterbreitet dem Interessenten sein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags/Studiendesigns, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie die zu zahlende Vergütung angegeben sind.

Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Marketagent oder durch Lieferung und/oder Leistung zustande. Stillschweigen von Marketagent gilt nicht als Annahme. Weicht die Auftragsbestätigung bzw. die (Dienst)leistung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom AG genehmigt, sofern dieser nicht innerhalb einer Woche schriftlich Gegenteiliges mitteilt.

Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen, sowie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte und sonstige Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. MitarbeiterInnen von Marketagent sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern. Angebote sind 30 Tage ab Zustellungsdatum gültig. Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Studiendesigns, Untersuchungsgegenstände oder Erhebungsmethoden kann Marketagent nicht gewährleisten, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart.

 

3. Rechte und Pflichten.

Marketagent führt die übernommenen Aufträge im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und Sozialforschung aus. Marketagent unterliegt den Bestimmungen des von Esomar erstellten internationalen Kodex zur Praxis der Markt- und Sozialforschung. Marketagent wird die Interessen des AG angemessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen. Marketagent ist nicht verpflichtet, die vom AG übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck dienlich sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz etc.) verstoßen.

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet mit der beiderseitigen Leistungserfüllung. Vertragsverhältnisse mit unbestimmter Zeitdauer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden. Die Leistungen von Marketagent sind im Zweifel teilbar. Marketagent ist nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/einer Studie erhobene bzw. generierte Daten über das Ende eines Projektes hinaus zu speichern oder sonst für den AG verfügbar zu halten. Ohne gesonderten Auftrag wird Marketagent den AG nicht auf allfällige mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen verbundene Risiken, insbesondere solche rechtlicher Natur (unlauterer Wettbewerb, Markenschutz udgl.), hinweisen. Sofern der AG dies wünscht, wird Marketagent die erbrachten Leistungen und Maßnahmen auf deren Vereinbarkeit mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen prüfen und den AG auf allfällige Bedenken schriftlich hinweisen. Dies setzt jedoch einen im Vorhinein schriftlich erteilten Auftrag des AG voraus. Der AG wird die dabei anfallenden Kosten, zum Beispiel Rechtsberatungskosten, selbst tragen.

Marketagent wird sich bemühen, sämtliche Leistungen innerhalb der vereinbarten Termine zu erbringen. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen ein, so wird Marketagent geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Überschreitung der festgelegten Termine und Fristen zu vermeiden bzw. die Verzögerung möglichst gering zu halten. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen ein, die in der Sphäre des AG liegen, so verlängern sich die festgelegten Termine in einem angemessenen Umfang. Von Marketagent nicht verschuldete Produktions- und Lieferhindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen und -termine.

Marketagent ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen (Dienst-)leistungen Dritter zu bedienen und derartige Leistungen zu substituieren (“Besorgungsgehilfe“). Marketagent.com ist verpflichtet, Besorgungsgehilfen mit Bedacht auszuwählen. Wenn der AG einen bestimmten Unterauftragnehmer fordert, haftet Marketagent nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität dessen Arbeit, es sei denn, es liegt eine Pflichtverletzung von Marketagent vor. Der AG ist mit einer Übermittlung von Daten und Informationen per Email bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden. Marketagent übermittelt Daten in standardisierten Formaten (Word, Excel, Powerpoint, PDF).

Marketagent und AG verpflichten sich, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. Sie besteht nicht für solche Informationen, für welche die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich war. Nur der AG selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Marketagent schriftlich von dieser Schweigepflicht/Vertraulichkeitsvereinbarung entbinden.

Wettbewerbsvergleichende Veröffentlichungen unter Nennung von Marketagent als durchführendes Institut sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Marketagent gestattet und bedürfen der Freigabe des konkret zu veröffentlichenden Textes. Der Gebrauch von Untersuchungsergebnissen und Untersuchungsberichten im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Marketagent – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher / verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen – untersagt. Will der AG ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei Marketagent als Verfasser des Untersuchungsberichts nennen. Der Auftraggeber stellt Marketagent von allen Ansprüchen frei, die gegen Marketagent geltend gemacht werden, wenn der AG die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse/Daten vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat, insbesondere durch rechtswidrige und/oder falsche Werbung.

 

4. Mitwirkungspflichten.

Der AG ist verpflichtet, Marketagent nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Der AG ist insbesondere verpflichtet, Marketagent alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten benötigten Unterlagen, Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen und über alle für die Abwicklung eines Auftrages relevanten Umstände und Vorgänge (z.B.: Hintergrundinformationen) in Kenntnis zu setzen.

 

5. Änderungen | Abweichungen | Adaptionen.

Kosten, die auf einer nachträglichen Änderung oder Anpassung der Bestellung beruhen, werden zu 100 Prozent vom AG getragen.

 

6. Preise | Zahlungsbedingungen.

Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des letztgültigen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung erhöhen, so ist Marketagent berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Die Preise gelten in der jeweils auf dem Angebot/der Rechnung ausgewiesenen Landeswährung oder wahlweise in Euro.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Marketagent ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen und Kostenvorschüsse zu verlangen. Spesen (z.B. Fahrt- oder Reisekosten) werden gesondert vergütet. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das angegebene Konto von Marketagent erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Das Entgelt gebührt Marketagent auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von Marketagent gelegen sind. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs. 1 ABGB wird ebenso abbedungen, wie § 1168a 1. Satz ABGB. Wird gegen eine Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet Einspruch erhoben, gilt sie als genehmigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Marketagent über den Betrag verfügen kann.

Kostenvoranschläge und Angebote von Marketagent sind unverbindlich. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der AG ebenso wie Transport- und Zustellkosten. Bei auch bloß objektivem Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1 Prozent pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den AG als nicht gewährt. Im Fall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der AG, die zur Einbringlichmachung der Forderung anlaufenden Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Wird über den AG ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des AG mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den AG eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des AG ein, erfolgen nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den AG oder befindet sich der AG gegenüber Marketagent in Zahlungsverzug, so ist Marketagent berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Beträge zu verlangen. Weiters ist Marketagent in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von Marketagent auftragsbestätigte Lieferungen auch dann von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.

Ein Auftragsstorno bedarf der schriftlichen Zustimmung von Marketagent. In diesem Falle sowie bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Auftraggebers ist Marketagent berechtigt, neben der Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche auch ein Stornoentgelt von 10 Prozent des nicht zustande kommenden Auftragswertes zu verlangen.

 

7. Eigentumsvorbehalt.

Marketagent behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten körperlichen Gegenständen bis zur gänzlichen Bezahlung vor. Marketagent ist nach vorheriger Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der AG mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen auch in bloß objektivem Verzug ist oder Umstände eintreten, die eine Gefährdung der Ansprüche von Marketagent begründen.

 

8. Gewerbliche Schutzrechte | Datenschutz.

Marketagent räumt dem AG auf Dauer des Vertragsverhältnisses (vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist dies der Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Werkerstellung und ein daran anschließender Zeitraum von 24 Monaten) an sämtlichen in oder aus Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehenden (Dienst-)leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, wie insbesondere an sämtlichen Texten, Graphiken/Charts/Tabellen, Bildern, Layouts, Ideen, Konzepten, Plänen, Skizzen, Werbemitteln, Filmen, Entwürfen, Designs, Kennzeichen etc.(sowohl in elektronischer als auch in nichtelektronischer Form) ein auf die Republik Österreich beschränktes Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) ein. Der sachliche Umfang dieses Nutzungsrechtes richtet sich jeweils nach dem Zweck des einzelnen Auftrages bzw. der einzelnen Maßnahme. Gleiches gilt für einen allfälligen von Marketagent für den AG gewährten online-Zugang zu Arbeitsergebnissen und Auswertungen. Die Weitergabe der von dieser Werknutzungsbewilligung umfassten Arbeitsergebnissen und Schöpfungen an Dritte (insbesondere Publikation, Überlassung zur Weiterverarbeitung, Auswertung) darf nur mit expliziter Genehmigung durch Marketagent unter Bezugnahme auf den jeweiligen Verwendungszweck erfolgen. Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wird Marketagent dafür Sorge tragen, dass mit jenen Dritten entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, so dass sichergestellt wird, dass Marketagent die Nutzungsrechte an diesen Leistungen im Sinne dieses Vertragspunktes erhält.

Änderungen von (Dienst-)leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, sind nur mit Zustimmung von Marketagent bzw. des Urhebers zulässig. Der Erwerb jeglicher Nutzungs- und Verwertungsrechte durch den AG erfolgt erst nach vollständiger schuldbefreienden Begleichung sämtlicher fälliger Rechnungen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der AG nur auf jederzeitigen Widerruf zur Nutzung berechtigt. Marketagent ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen.

 

9. Gewährleistung.

Marketagent leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der (Dienst-)leistungen. Marketagent steht nicht dafür ein, dass die von ihm nach den Regeln und Methoden der Markt- und Sozialforschung erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.

Der AG ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die Leistung von Marketagent unverzüglich und umfassend – auch hinsichtlich der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck – zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich zu rügen. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind solange gehemmt, als sich der AG in Zahlungsverzug befindet. Diese Hemmung hindert jedoch nicht den Beginn, Lauf und Ablauf der Gewährleistungsfrist. Der AG ist verpflichtet, Marketagent bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Unterlagen, zur Verfügung Stellung von Vergleichsdaten etc.) zu ermöglichen. Kommt der AG bei der Mängelbehebung seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung durch Marketagent nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, die aus einer mangelhaften (Dienst-)leistung resultieren, ausgeschlossen.

 

10. Haftung.

Eine Haftung von Marketagent ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die von Marketagent nachweislich vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden. Der Höhe nach ist eine Haftung pro Projekt mit dem Netto-Auftragswert beschränkt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb eines Jahres ab Liefertermin gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

11. Haftung bei Produkttests.

Der AG stellt Marketagent von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Produkt verursacht wurden, gegen Marketagent oder gegen Mitarbeiter von Marketagent gestellt werden. Der AG trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen technischen Prüfungen / Untersuchungen / Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann. Der AG trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen Marketagent zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden können.

 

12. Aufrechnungsverbot | Vertragsübernahme | Zurückbehaltungsrecht.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG gegen Forderungen von Marketagent ist ausgeschlossen. Marketagent ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung zum AG im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten zu übertragen. Der AG ist von einer Vertragsübernahme zu verständigen. Mit der Vertragsübernahme scheidet Marketagent aus dem Vertragsverhältnis aus und der Dritte tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein. Eine Abtretung von Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung ist darüber hinaus nur im Rahmen des § 1396 ABGB zulässig. Solange der AG nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Marketagent erfüllt hat, ist Marketagent berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.

 

13. Rückstrittsrecht.

Marketagent ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn (a) der AG gegen eine nicht bloß unwesentliche vertragliche Pflicht verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, wobei der mehrmalige Verstoß gegen auch bloß unwesentliche vertragliche Pflichten als wesentliche Vertragsverletzung zu werten ist (b) die Leistung aus von Marketagent nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann, (c) über den AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird, (d) ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, welches Marketagent an der Erbringung der Leistung hindert, oder (e) sonst ein Grund vorliegt, der es Marketagent erheblich erschwert, seine Leistungen zu erbringen.

 

14. Erfüllungsort | Gerichtsstand.

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Baden bei Wien und die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichts Wiener Neustadt vereinbart. Marketagent behält sich jedoch das Recht vor, den AG an seinem Sitz zu klagen.

 

15. Schriftformvorbehalt.

Zusagen von Marketagent oder Änderungen des Vertrages/der (Dienst-)leistung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausnahmslos einer schriftlichen Bestätigung durch Marketagent.

 

16. Konkurrenzverbot.

Die MitarbeiterInnen von Marketagent dürfen 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom AG als Arbeitnehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) angestellt oder direkt beauftragt werden. Marketagent ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von Euro 20.000,- zu berechnen.

 

17. Zustellungen | Rechnungslegung.

Zustellungen (z.B. Rechnungen oder Berichtsbände) von Marketagent an den AG erfolgen an die vom AG zuletzt bekannt gegebene Anschrift.

 

18. Sonstiges.

Erfüllungsort ist der Sitz von Marketagent.

Marketagent behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem angegebenen Geltungsdatum für alle danach einlangenden Aufträge.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich seine Zustimmung, dass Marketagent seine Daten (z.B. Name, Adresse, Telefon, E-Mail) zu eigenen Zwecken für Informationen und Marketingmaßnahmen in Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen sowie Veranstaltungen verwendet, wobei er sich diesbezüglich auch ausdrücklich mit Telefonanrufen, einschließlich des Sendens von Fernkopien sowie der Zusendung von elektronischer Post durch Marketagent für derartige Informationen und Marketingmaßnahmen einverstanden erklärt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

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